US-Amerikaner zum neuen Präfekten des Bischofsdikasterium ernannt
Robert F. Prevost, Bischof von Chiclayo (Peru), wird Nachfolger von Kardinal Marc Ouellet
Was auf den ersten Blick wie eine Überraschung aussieht, stand in Wirklichkeit schon seit längerem im Raum: Robert F. Prevost (67), der us-amerikanische Bischof der peuranischen Diözese Chiclayo, wird ab dem 12. April als Nachfolger von Kardinal Marc Ouellet (78, Kanada) das Dikasterium für die Bischöfe leiten.
Vor beinahe zwei Jahren, im Februar 2021, berichtete das US-Nachrichtenportal The Pillar erstmals, dass der 67-Jährige ein Kandidat für den Posten sei. Den Status eines Kandidaten erhielt er, weil Papst Franziskus ihn zum Mitglied sowohl der Kongregation für den Klerus als auch der Kongregation für die Bischöfe ernannte.
Obwohl Prevost von 2001 bis 2013 Generalprior des Augustinerordens war, hat es doch überrascht, dass Papst Franziskus einem Diözesanbischof aus Peru mehrere wichtige Ämter im Vatikan übertragen hat. Dass Papst Franziskus den gelernten Kirchenrechtler schätzt, war sofort klar.
In meinem erst Anfang des Monats veröffentlichten Artikel "Die römische Kurie im Jahr 2023" wurde die Ernennung eines Nachfolgers von Kardinal Marc Ouellet als "besonders zukunftsweisende" Entscheidung bezeichnet. Der Grund dafür ist, dass der Präfekt das katholische Episkopat ganz entscheidend mitgestaltet.
“Da der Präfekt maßgeblich an der Gestaltung des internationalen Episkopats beteiligt ist, wird Papst Franziskus gewiss jemanden auswählen, der seine Auffassung sehr gut vertritt. Es sollte also jemand werden, der sich auch sehr für eine synodale Kirche, wie Franziskus sie versteht, einsetzt.“
An dieser Stelle muss jedoch auch noch erwähnt werden, dass einer Recherche von The Pillar aus dem März 2021 zufolge Prevost im Jahr 2000 einem Priester, der Minderjährige sexuell missbrauchte, erlaubte, in einem Chicagoer Pfarrhaus in der Nähe einer katholischen Schule zu wohnen. Zwar merkten die Reporter, die beide Kirchenrechtler sind, an, dass die Genehmigung des Umzugs in ein Pfarrhaus in unmittelbarer Nähe zu einer katholischen Schule kein Verstoß gegen das Kirchenrecht sei, ähnliche Maßnahmen jedoch in den letzten Jahren von Vertretern von Missbrauchsopfern kritisiert wurden.