Erklärung des Heiligen Stuhls: "Der Synodale Weg in Deutschland ist nicht befugt..."
Der Vatikan hat soeben eine Stellungnahme zum Synodalen Weg in Deutschland veröffentlicht. Dem Vatikan “erscheint es notwendig klarzustellen”, wo die Grenzen des Synodalen Weg, der in Deutschland seit dem Jahr 2019 durchgeführt wird, liegen. Auf der letzten Synodalversammlung wurden unter anderem Beschlüsse gefasst, die Ordination von Frauen zuzulassen, den Katechismus im Bereich der Lehre von der Sexualmoral zu ändern und verheiratete Männer zum Priesteramt zuzulassen.
In dem Schreiben heißt es: “Der „Synodale Weg“ in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.”
Die Erklärung des Heiligen Stuhls kommt etwas mehr als einen Monat, nachdem die Jesuitenzeitschrift La Civiltà Cattolica ein Interview von Papst Franziskus veröffentlicht hatte, in dem er berichtete, dass es bereits eine evangelische Kirche in Deutschland gebe und eine zweite nicht nötig sei. Dies hatte er auch persönlich gegenüber Bischof Georg Bätzing, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, gesagt.
In diesem Interview wies Papst Franziskus auch auf das Problem einer möglichen Untergrabung des Synodalen Weges und der Synodalität im Allgemeinen hin: “Problematisch wird es, wenn der Synodale Weg von den intellektuellen theologischen Eliten ausgeht und stark von äußeren Zwängen geprägt ist.”
Erst am vergangenen Sonntag veröffentlichte der Generalsekretär des Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), Marc Frings, einen Artikel in Outreach, in dem er schrieb:
“So jedenfalls verstehe ich den Synodalen Weg. Dies ist eine bewusste Ansage wieder dem katholischen Katechismus, der seit Mitte der 1970er Jahre gelebte Homosexualität kritisch, herabsetzend und mit dem Vorwurf der Sünde begegnet. … Auch wenn ich überzeugt bin, dass sich die Synodalversammlung mehrheitlich für eine wie eingangs beschriebene Revision des Katechismus aussprechen wird, muss das deutsche Episkopat nicht warten, bis ein solcher Beschluss vorliegt, um aktiv auf weltkirchlicher Ebene loszulegen.”
Die Erklärung des Heiligen Stuhls, dass es “nicht zulässig [wäre], in den Diözesen vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft neue amtliche Strukturen oder Lehren einzuführen, welche eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden”, sollte diesen Wunschvorstellungen einen Riegel vorschieben, wenn die Einheit mit der Universalkirche gewahrt werden soll.
Das gesamte Schreiben:
Zur Wahrung der Freiheit des Volkes Gottes und der Ausübung des bischöflichen Amtes erscheint es notwendig klarzustellen: Der „Synodale Weg“ in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.
Es wäre nicht zulässig, in den Diözesen vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft neue amtliche Strukturen oder Lehren einzuführen, welche eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden. In diesem Sinne rief der Heilige Vater in seinem Schreiben an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland in Erinnerung: „Die Weltkirche lebt in und aus den Teilkirchen, so wie die Teilkirchen in und aus der Weltkirche leben und erblühen; falls sie von der Weltkirche getrennt wären, würden sie sich schwächen, verderben und sterben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Gemeinschaft mit dem ganzen Leib der Kirche immer lebendig und wirksam zu erhalten”[1]. Daher ist es wünschenswert, dass die Vorschläge des Weges der Teilkirchen in Deutschland in den synodalen Prozess, auf dem die Universalkirche unterwegs ist, einfließen mögen, um zur gegenseitigen Bereicherung beizutragen und ein Zeugnis der Einheit zu geben, mit welcher der Leib der Kirche seine Treue zu Christus, dem Herrn, bekundet.